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VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; ZPO § 294, § 920 Abs. 2; HZV § 7 Abs. 3 S. 6, § 50; RDGEG § 3, § 5
Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im einstweiligen Rechtsschutz auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin - rewis.io
Humanmedizin
Verfahrensgang
- VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
- VGH Bayern, 07.01.2020 - 7 CE 19.10082
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Auszug aus VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Im Beschluss vom 4. April 2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris - hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem dortigen Vorbringen der Antragspartei auseinandergesetzt und festgestellt, dass der vom Antragsgegner errechnete Curriculareigenanteil der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 1, 9381 nicht als überhöht zu beanstanden ist, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht übersteigt (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 18 ff.; B.v. 28.8.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.0084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).Er entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (stRspr d. Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 20).
- BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester …
Auszug aus VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Das Gericht würde nur dann seine Aufklärungspflicht verletzen, wenn die Antrags- oder Klagepartei auf die Vornahme einer bestimmten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hätte, das Gericht sie aber gleichwohl unterlassen hätte, oder aber, wenn das Gericht eine weitere Sachaufklärung unterlassen hätte, obwohl sie sich ihm auch ohne Hinwirken der Partei hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2015 - 6 B 41/14 - juris Rn. 26).Hingegen gibt es keine fallübergreifende, allgemeingültige Antwort auf die Frage, welchen Vortrag das Verwaltungsgericht vom Studienplatzkläger erwarten darf, bis es in eine Amtsprüfung eintritt oder die Darlegungslast der Hochschule auferlegt; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (BVerwG, B.v. 6.3.2015 - 6 B 41/14 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 04.04.2019 - 7 CE 18.10072
Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund fehlerfreier …
Auszug aus VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Im Beschluss vom 4. April 2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris - hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem dortigen Vorbringen der Antragspartei auseinandergesetzt und festgestellt, dass der vom Antragsgegner errechnete Curriculareigenanteil der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 1, 9381 nicht als überhöht zu beanstanden ist, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht übersteigt (…vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 18 ff.;… B.v. 28.8.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.0084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).Insoweit hat der VGH im Beschluss vom 4. April 2019, a.a.O., Rn. 22 ausgeführt: "Vorliegend hat sich die ... an die genannten Vorgaben" (aus § 50 HZV) "gehalten.
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im …
Auszug aus VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Das Gericht muss daher die Kapazitätsunterlagen anfordern, der Antragspartei zugänglich machen und konkreten Hinweisen der Antragspartei auf eine zu gering berechnete Kapazität nachgehen (vgl. BVerfG, B.v. 31.3.2004 - 1 BvR 356 - BayVBl 2005, 240 Rn. 6). - BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Auszug aus VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Hinsichtlich der inhaltlichen Nachprüfung von Kapazitätsberechnungen ist es vielmehr verfassungsrechtlich (nur) geboten, dass das Gericht auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von seinem Erkenntnis- und Erfahrungsstand ausgehend die gegebenen Begründungen nachvollzieht, Streitpunkten entsprechend dem Stand der Rechtsprechung und öffentlichen Diskussion nachgeht sowie die Einwände der Prozessbeteiligten würdigt (BVerfG, B.v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85, 1 BvR 610/85 - BVerfGE 85, 36, Rn. 77). - VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert; …
Auszug aus VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studierenden im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes (CNW) auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 -juris Rn. 11). - VGH Bayern, 17.04.2014 - 7 CE 14.10046
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Überbuchung
Auszug aus VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Eine solche Überbuchung im eigentlichen Sinn ist daher als kapazitätsdeckend anzuerkennen, solange sie ausschließlich dem gesetzlichen Zweck dient, die Ausbildungskapazität der Hochschulen zeitnah auszuschöpfen (BayVGH, B. v. 17.4.2014 - 7 CE 14.10046 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.12.2015 - 7 CE 15.10254
FAU, Erlangen-Nürnberg, Humanmedizin, Vorklinik, Sommersemester, 2015, …
Auszug aus VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist für die Überprüfung der Zahl der immatrikulierten Studierenden die Vorlage von Belegungslisten nicht zu fordern; der Nachweiswert einer detaillierten (anonymisierten) "Belegungsliste" wäre nicht höher einzuschätzen als die nicht weiter belegte Zahlenangabe (BayVGH, B. v. 7.12.2015 - 7 CE 15.10254 - juris - Rn 18 f).